Unsere Leistungen im Überblick
Wir helfen Krankheiten durch kompetente Pflege zu lindern. Dazu betreuen wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung mit ausgebildeten Altenpfleger/innen.
Unsere Leistungen im Überblick:
Gerne vermitteln wir Ihnen auch weitere Dienstleistungen, wie z.b. Essen auf Rädern, Physiotherapie, Friseur, Fußpflege uvm.
Krankenpflege kann vom Arzt verordnet werden und wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Es sind Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, entsprechend Ihrem Bedarf auch Urlaubs- und Verhinderungspflege.
Was ist Das?
Sobald ein Mensch in seinem täglichen Leben mit seiner Pflege alleine nicht mehr zurechtkommt oder sich unsicher fühlt, aber weiter in seinem häuslichen Umfeld bleiben möchte, gibt es die Möglichkeit, sich über den Pflegedienst unterstützen zu lassen.
Das Pflegepersonal ist qualifiziert, diese Defizite auszugleichen, indem sie die Pflegebedürftigen unterstützen, anleiten oder diese Tätigkeiten übernehmen. Auf die Wünsche und Individualität jedes einzelnen wird besonders Wert gelegt. Es liegt in unserem Sinne die Mobilität des Hilfebedürftigen so weit wie möglich zu erhalten oder wieder aufzubauen.
Im großen Sinne kann jeder Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
- Pflege über die Pflegekasse mit einem Pflegegrad:
Menschen mit Einschränkungen der Grundversorgung im täglichen Leben, haben die Möglichkeit über die Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen. Je nach Einschätzung der Bedürftigkeit über den MDK-Gutachter (Medizinischen Dienst der Krankenkasse), gibt es die Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5.
Die Antragsstellung umfasst die Entscheidung, ob eine Geldleistung oder Sachleistung in Anspruch genommen werden soll. Dieses bedeutet – wird die Pflege ausschließlich von einer Privatperson durchgeführt, erhält der Pflegebedürftige die Geldleistung.
Wird die Pflege mit Beteiligung eines Pflegedienstes durchgeführt, kann man die Kombinationsleistung beantragen, da dem Pflegedienst andere Beträge gewährleistet werden.
Die notwendigen Anträge erhalten Sie bei Ihrem Pflegedienst oder bei der Pflegekasse. Gerne sind wir bereit Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Sie werden von Ihren Angehörigen oder einer anderen privaten Pflegeperson gepflegt?
Das ist Ihr gutes Recht!
Damit Sie aber ohne Schwierigkeiten Ihr Pflegegeld erhalten sind Sie verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr von einem Pflegedienst einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen, gerne können wir das für Sie übernehmen.
In einem Beratungsgespräch informieren wir Sie über aktuelle Veränderungen in den Pflegegesetzen, prüfen, ob die Versorgung ausreichend und qualitätsgerecht ist und geben Ihnen fachkundige Beratung zu allen offenen pflegerischen Fragen. Wenn wir einmal keine Antwort für Sie haben, sind wir gerne bemüht, eine Antwort schnellstmöglich zu finden und Ihnen diese zu übermitteln.
Das Ergebnis der Pflegeberatung wird durch uns an die Pflegekasse übermittelt.
Sollten Sie Fragen haben oder bei der Beantragung einer Verordnung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Gesetzlich Krankenversicherte können bei einer gesundheitlichen Einschränkung in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie häusliche Krankenpflege durch Pflegefachpersonal erhalten, wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist, um
Eine Ärztliche Verordnung kann unter anderem über folgende Leistungen ausgestellt werden:
Sollten Sie Fragen haben oder bei der Beantragung einer Verordnung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Jeder Patient mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ pro Monat. Dieser Betrag ist aber nur eingeschränkt nutzbar, wie z.B.:
Nimmt die pflegebedürftige Person solche Leistungen nicht regelmäßig monatlich in Anspruch, so kann sie diese auch ansparen. Die angesparten Beträge verfallen, soweit diese nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.
Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann nur von vertraglich gebundenen Institutionen gegen Rechnung abgerufen werden
Zusätzlich zu den Leistungen, der Pflege- und Krankenkasse, kann man selbstverständlich auch private Leistungen in Anspruch nehmen. Ob Sie möchten, dass wir Ihnen Mittagessen nach Hause bringen, die Hauswirtschaft übernehmen sollen oder andere Wünsche erledigen, vieles ist möglich. Bitte sprechen Sie uns an. Gern sind wir bereit, mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot auszuarbeiten.
Besuchen Sie uns in unserm Büro in der Artur-Becker-Straße 30 oder wir besprechen Ihre Wünsche bei Ihnen zu Hause vor Ort.
Sollten Sie Fragen haben oder bei der Beantragung einer Verordnung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns per hksp-neuruppin@t-online.deoderTelefon - 03391 503614 in Verbindung setzen würden.
- Ihr Pflegeteam der Häuslichen Kranken- und Seniorenpflege Neuruppin -