Unsere Leistungen im Überblick

Wir helfen Krankheiten durch kompetente Pflege zu lindern. Dazu betreuen wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung mit ausgebildeten Altenpfleger/innen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Behandlungspflege
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
  • Krankenpflege
  • Pflege im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes
  • Urlaubs- und Verhinderungspflege
  • Hauswirtschaftspflege
  • Soziale Betreuung und Beratung
  • Hausnotruf
  • Pflegewohnen
  • Betreuungsleistungen nach § 45b
  • Pflegeleistungsergänzungsgesetz

Gerne vermitteln wir Ihnen auch weitere Dienstleistungen, wie z.b. Essen auf Rädern, Physiotherapie, Friseur, Fußpflege uvm.

Krankenpflege kann vom Arzt verordnet werden und wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Es sind Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung, entsprechend Ihrem Bedarf auch Urlaubs- und Verhinderungspflege.


Unser komplettes Leistungsangebot

Wir betreuen die Wohnresidenz in beiden Häusern am Sonnenufer, eine 24 stündige Betreuung ist über uns gewährleistet. In wohliger Atmosphäre leben hier Senioren gemeinsam zusammen. Um zur Information und Anmeldung zu gelangen klicken Sie bitte hier -- Wohnresidenz am Sonnenufer --

Was ist Das?

Sobald ein Mensch in seinem täglichen Leben mit seiner Pflege alleine nicht mehr zurechtkommt oder sich unsicher fühlt, aber weiter in seinem häuslichen Umfeld bleiben möchte, gibt es die Möglichkeit, sich über den Pflegedienst unterstützen zu lassen.
Das Pflegepersonal ist qualifiziert, diese Defizite auszugleichen, indem sie die Pflegebedürftigen unterstützen, anleiten oder diese Tätigkeiten übernehmen. Auf die Wünsche und Individualität jedes einzelnen wird besonders Wert gelegt. Es liegt in unserem Sinne die Mobilität des Hilfebedürftigen so weit wie möglich zu erhalten oder wieder aufzubauen.

Anspruch?

Im großen Sinne kann jeder Hilfe in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

- Pflege über die Pflegekasse mit einem Pflegegrad:

Menschen mit Einschränkungen der Grundversorgung im täglichen Leben, haben die Möglichkeit über die Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen. Je nach Einschätzung der Bedürftigkeit über den MDK-Gutachter (Medizinischen Dienst der Krankenkasse), gibt es die Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5.

Die Antragsstellung umfasst die Entscheidung, ob eine Geldleistung oder Sachleistung in Anspruch genommen werden soll. Dieses bedeutet – wird die Pflege ausschließlich von einer Privatperson durchgeführt, erhält der Pflegebedürftige die Geldleistung.

Wird die Pflege mit Beteiligung eines Pflegedienstes durchgeführt, kann man die Kombinationsleistung beantragen, da dem Pflegedienst andere Beträge gewährleistet werden.

Die notwendigen Anträge erhalten Sie bei Ihrem Pflegedienst oder bei der Pflegekasse. Gerne sind wir bereit Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Sie werden von Ihren Angehörigen oder einer anderen privaten Pflegeperson gepflegt?

Das ist Ihr gutes Recht!

Damit Sie aber ohne Schwierigkeiten Ihr Pflegegeld erhalten sind Sie verpflichtet, bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr und bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr von einem Pflegedienst einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen, gerne können wir das für Sie übernehmen.

In einem Beratungsgespräch informieren wir Sie über aktuelle Veränderungen in den Pflegegesetzen, prüfen, ob die Versorgung ausreichend und qualitätsgerecht ist und geben Ihnen fachkundige Beratung zu allen offenen pflegerischen Fragen. Wenn wir einmal keine Antwort für Sie haben, sind wir gerne bemüht, eine Antwort schnellstmöglich zu finden und Ihnen diese zu übermitteln.

Das Ergebnis der Pflegeberatung wird durch uns an die Pflegekasse übermittelt.

Sollten Sie Fragen haben oder bei der Beantragung einer Verordnung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Gesetzlich Krankenversicherte können bei einer gesundheitlichen Einschränkung in ihrem Haushalt bzw. in ihrer Familie häusliche Krankenpflege durch Pflegefachpersonal erhalten, wenn dies zusätzlich zur ärztlichen Behandlung erforderlich ist, um

  • eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder die Dauer derselben zu verkürzen, oder
  • eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist oder
  • wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist
Die häusliche Krankenpflege nach SGB V muss ärztlich verordnet werden. Damit der Arzt die Leistung verordnen darf, gibt es eine weitere Voraussetzung, dass die nötigen Verrichtungen nicht vom Patienten selbst oder von einer anderen im Haushalt lebenden Person durchgeführt werden können. Für die Verordnung benutzt der Arzt einen speziellen Vordruck, der zur Genehmigung bei der Krankenkasse vorgelegt wird. Die Erstverordnung umfasst einen Zeitraum von maximall 14 Tagen und dient der Beziehungspflege und der Behandlungsakzeptanz. Über die Dauer der Folgeverordnung liegen keine Grundregeln vor, der Arzt entscheidet hier selbst über den gültigen Zeitraum, um eine optimale Versorgung gewährleisten zu können.

Eine Ärztliche Verordnung kann unter anderem über folgende Leistungen ausgestellt werden:

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Medikamente verabreichen oder die wöchentliche Aufstellung von Medikamenten
  • Einbringung von Augensalben und/oder Augentropfen
  • Injektionen (i.m. und s.c.)
  • Kompressionsstrümpfe An- und Ausziehen
  • Kompressionsverbände an- und ablegen
  • Inhalation
  • Katheterversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Blasenspülung
  • Wundverbände
  • Pflege/Wechsel von Trachealkanülen
  • PEG- Versorgung
  • Portversorgungen
  • Sollten Sie Fragen haben oder bei der Beantragung einer Verordnung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

    Jeder Patient mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ pro Monat. Dieser Betrag ist aber nur eingeschränkt nutzbar, wie z.B.:

    • Tages- und Nachtpflege
    • Kurzzeitpflege
    • Allgemeine Anleitung und Betreuung
    • Hauswirtschaftliche Versorgung
    • Anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

    Nimmt die pflegebedürftige Person solche Leistungen nicht regelmäßig monatlich in Anspruch, so kann sie diese auch ansparen. Die angesparten Beträge verfallen, soweit diese nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.

    Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern kann nur von vertraglich gebundenen Institutionen gegen Rechnung abgerufen werden

    Zusätzlich zu den Leistungen, der Pflege- und Krankenkasse, kann man selbstverständlich auch private Leistungen in Anspruch nehmen. Ob Sie möchten, dass wir Ihnen Mittagessen nach Hause bringen, die Hauswirtschaft übernehmen sollen oder andere Wünsche erledigen, vieles ist möglich. Bitte sprechen Sie uns an. Gern sind wir bereit, mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Angebot auszuarbeiten.

    Besuchen Sie uns in unserm Büro in der Artur-Becker-Straße 30 oder wir besprechen Ihre Wünsche bei Ihnen zu Hause vor Ort.

    Sollten Sie Fragen haben oder bei der Beantragung einer Verordnung Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns per hksp-neuruppin@t-online.deoderTelefon - 03391 503614 in Verbindung setzen würden.
    - Ihr Pflegeteam der Häuslichen Kranken- und Seniorenpflege Neuruppin -